Krankentagegeld Versicherung
Arbeitnehmer können heutzutage schneller erkranken und dann für einen langen Zeitraum ausfallen, als es ihnen selber lieb sein dürfte. Eine Lohnfortzahlung besteht in der Regel lediglich für die ersten sechs Wochen, ab dem 43. Tag müssen empfindliche, finanzielle Einbußen in Kauf genommen werden, da von den Krankenkassen lediglich ein Krankengeld gezahlt wird, welches um einiges geringer ausfällt. Freiberufler oder Selbständige werden, je nach ihrer Absicherung für den Krankheitsfall, eine finanzielle Absicherung bei einer Langzeitkrankheit in der Regel erst ab dem 43. Tag erhalten. Da sie jedoch innerhalb der ersten sechs Wochen keine Einkünfte haben, müssen auch sie finanzielle Einbußen hinnehmen. Eine private Krankentagegeld Versicherung kann hier die perfekte Lösung für jeden sein.
Freiwillige Krankentagegeld Zusatzversicherung
Bei der Krankentagegeld Versicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung, welche die Einkommensausfälle während der vorübergehenden Erkrankung auffängt. Bei Arbeitnehmern beginnt der Versicherungsschutz ab dem 43. Tag der Erkrankung, bei Freiberuflern und Selbständigen bereits nach dem 4. Tag. Das Krankentagegeld verfügt dabei über keine zeitlich begrenzte Dauer, sondern wird solange gezahlt, bis die Genesung oder aber eine mögliche Arbeitsunfähigkeit eingetreten sind. Hierbei sind selbst Sonn- und Feiertage sowie der Samstag in der Leistungszahlung inbegriffen. Die Höhe des Krankentagegelds kann jeder Versicherte, gemäß seinen Einkünften, individuell selbst bestimmen. Allerdings darf es das aktuelle Gehalt nicht überschreiten, denn es sollen damit lediglich die Einkommenseinbußen aufgefangen werden. Um die optimale Tagegeldhöhe herauszufinden, lässt sich oftmals ein Beitragsrechner nutzen, denn für die Berechnung geben ein paar persönliche Faktoren den Ausschlag. Dazu gehören das Eintrittsalter sowie der ausgeübte Beruf. Sehr wichtig ist sicherlich auch die Anmerkung, dass das Krankentagegeld von den Sozialabgaben unbelastet bleibt.
Meldung und Inanspruchnahme der Krankentagegeldversicherung
Damit das Krankentagegeld direkt am Anschluss der Lohnfortzahlung oder aber, wie es bei Selbständigen und Freiberuflern der Fall ist, ab dem vierten Tag gezahlt werden kann, sollte ein Unfall oder eine Erkrankung, die zur länger andauernden Genesungsphase führen werden, der Versicherung umgehend gemeldet werden. Denn jede Bearbeitung bis zur Auszahlung wird etwas Zeit in Anspruch nehmen. Zur Bearbeitung gehört beispielsweise die Überprüfung des aktuellen Einkommens, welches als Berechnungsgrundlage gilt. Hierfür kann entweder die letzte Abrechnung oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers als Grundlage dienen. Wurde vorab ein höheres Einkommen angegeben als das derzeitige, dann verringert sich natürlich auch das Krankentagegeld entsprechend. Vor dem Abschluss der Krankentagegeld Versicherung ist es wichtig, auf die Bedingungen zu achten. So verlangen manche Versicherungen, dass ein offizieller Arzt, der in Kooperation mit der Gesellschaft steht, aufgesucht werden, um den derzeitigen Krankheitszustand feststellen zu lassen.