Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten, die in Zusammenhang mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung anfallen. Dazu gehören neben den Gerichtskosten und den Kosten für den eigenen Anwalt auch die Kosten der Gegenpartei, soweit diese nach einem verlorenen Prozess zu übernehmen sind. Zusätzlich können beispielsweise noch Kosten für Sachverständige und Auslagen von Zeugen zu übernehmen sein. Es ist also zu Beginn eines Rechtsstreits oft nicht abschätzbar, wie hoch die Gesamtkosten sein werden. Daher ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zumindest für die Rechtsgebiete zu empfehlen, in denen gerichtliche Auseinandersetzungen im Ernstfall nicht vermieden werden können. Die von Privatkunden am häufigsten nachgefragten Policen betreffen daher die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht. Vor Abschluss einer solchen Versicherung sollte jedoch geprüft werden, ob bereits ein entsprechender Rechtsschutz besteht, z.B. durch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Mieterverein.
Die Wahl des richtigen Versicherers
Eine Rechtsschutzversicherung verfügt im Vergleich zu anderen Versicherungen über einen großen Ermessensspielraum bei der Frage, wann Leistungen zu erbringen sind. Die Übernahme der Kosten eines Verfahrens ist daran geknüpft, dass der beabsichtigte Prozess realistische Erfolgsaussichten bietet. Der Kunde ist also gut beraten, sich vor Vertragsabschluss darüber zu informieren, wie die unterschiedlichen Anbieter diesen Ermessensspielraum nutzen. Zu diesem Zweck können nur Tests und veröffentlichte Erfahrungsberichte genutzt werden, die allerdings stets nur die subjektive Sicht des Betroffenen wiedergeben. Ein Anbietervergleich ist daher deutlich schwieriger durchzuführen als beispielsweise bei einer KFZ Versicherung, deren Leistungen im Wesentlichen gesetzlich vorgeschrieben sind.
ARAG Rechtsschutz: Ausgezeichnet von Öko-Test (2/06) mit Gesamtnote gut
Nicht alles ist versichert
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind gewöhnlich Bagatellfälle, also beispielsweise Klagen gegen Bußgeldbescheide in geringer Höhe. Gleiches gilt für alle Verfahren, in denen die beabsichtigte Klage „mutwillig“ erscheint. Grob gesprochen sind das solche Verfahren, die bei vernünftiger Abwägung niemand anstrengen würde, der das Kostenrisiko zumindest teilweise selbst trägt. Ebenfalls nicht gedeckt sind die Kosten für Verfahren, in denen der Versicherungsnehmer aufgrund einer vorsätzlichen strafbaren Handlung verurteilt wird. Endet z.B. ein verkehrsrechtliches Verfahren mit einem solchen Urteil, wird die Rechtsschutzversicherung bereits geleistete Zahlungen zurückfordern.
Rechtsschutzversicherung vs. Prozesskostenhilfe
Wer sich die Kosten eines beabsichtigten Verfahrens finanziell nicht leisten kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Damit wird der grundgesetzlich zugesicherte Zugang zum Rechtsweg garantiert. Es ist jedoch dringend davon abzuraten, aufgrund dieser Möglichkeit auf eine Rechtsschutzversicherung zu verzichten! Dagegen sprechen mehrere Gründe. Prozesskostenhilfe wird zunächst als Darlehen gewährt. Das Gericht kann über mehrere Jahre eine Prüfung anordnen, ob eine zumindest teilweise Rückzahlung aufgrund geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse möglich ist. Hinzu kommt, dass die Prozesskostenhilfe nicht die Kosten abdeckt, die der Gegenpartei nach einem verlorenen Prozess zu erstatten sind. Ein erheblicher Kostenbestandteil, zu dem beispielsweise auch die Anwaltskosten und die Kosten für Gutachter gehören.