ARAG – das neue Konzept web@ktiv
05.10.2012 – Das Internet ist kaum mehr aus dem alltäglichen Leben fortzudenken und bietet erhebliche Erleichterungen in zahlreichen Lebensbereichen. Die Schattenseiten des Internets lernen private Nutzer oder Konsumenten jedoch schneller kennen als gedacht: Klagen wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße durch den versehentlichen Download von Dateien gehören hierzu ebenso wie beleidigende Kampagnen über soziale Netzwerke oder Blogs. Viele Nutzer sahen sich bislang derartigen Maßnahmen hilflos ausgesetzt, eine juristische Vorgehensweise gegen diese Aktionen war in ihrem Ablauf ebenso wie in den hiermit verbundenen Kosten kaum abschätzbar. Mit dem Konzept ARAG web@ktiv bietet der bekannte, deutsche Versicherer erstmals einen Rechtsschutz, der explizit Privatnutzer im Internet schützen soll.
Mit dem passenden Rechtsschutz sicher im Internet unterwegs
Der Tarif ARAG web@ktiv kann seit dem 1. Oktober 2012 abgeschlossen werden und versteht sich als grundlegende Absicherung sämtlicher Risiken, die mit der privaten Internetnutzung einhergehen. Tatbestände wie Verleumdung oder Rufschädigung, die im alltäglichen Leben mühelos zur Anzeige gebracht werden können, werden umfassend von diesem Tarif abgedeckt und erleichtern dem Versicherungsnehmer die Ermittlung des oder der Schädigenden. Bis zur maximal festgelegten Versicherungssumme vermittelt die ARAG zwischen dem Versicherungsnehmer und den Dienstleistern wie Blogs oder sozialen Netzwerken, auf denen sich Texte, Bilder oder Videos mit einem schädigenden Charakter für den Versicherten finden lassen, auch bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen steht der besondere Rechtsschutz zur Seite.
Weitere Leistungen des ARAG web@ktiv
Neben der genannten, rechtlichen Unterstützung ist der Tarif auch für Schadenersatzfälle die richtige Wahl, z. B. wenn andere Nutzer die eigene Identität im Internet missbrauchten und der eigenen Person einen finanziellen Schaden hinzufügten. Auch das immer wichtigere Thema von Abmahnungen wegen des Missbrauchs eines Urheberrechtes wird durch den Tarif umfasst. Die ARAG überprüft in diesem Fall im Dienste des Versicherers, ob es sich bei der Abmahnung um eine Geschäftsmasche zwielichtiger Anwaltskanzleien handelt oder der Nutzer möglicherweise versehentlich einen Missbrauch des Urheberrechtes begangen hat. Die Kosten für das umfassende Versicherungspaket ARAG web@ktiv liegt monatlich bei maximal zehn Euro für Familien, Singles erhalten mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro einen noch günstigeren Schutz. Wer regelmäßig im Internet unterwegs ist und von sozialen Netzwerken bis zu Medienplattformen zahlreiche Dienste in Anspruch nimmt, dürfte mit dem Abschluss dieses innovativen Tarifmodells der ARAG gut beraten sein.
Die Leistungsvorteile von ARAG web@ktiv im Überblick:
- Rechtsschutz bei Rufschädigung im Internet
- Rechtsschutz bei Unterlassungsklagen und Strafverfolgung
- Schadensersatz-Rechtsschutz bei Missbrauch der eigenen Identität
- Urheber- und Strafrechtsschutz
- geringe Monatsbeiträge bei 100.000 Euro Versicherungssumme



