DFV Hunde – und Pferdehaftpflicht

15.08.2012 – Viele Menschen halten ein Haustier, an dem sie viel Freude haben. Doch Tiere können manchmal auch Schäden verursachen, gegen deren finanzielle Kosten der Tierhalter sich absichern sollte. Das gilt besonders für Pferdebesitzer und für Hundehalter, die jeweils eine spezielle Haftpflichtversicherung für ihre Lieblinge abschließen sollten. Auch wer als Tierbesitzer bereits über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, ist bei Schäden, die nicht durch bestimmte Kleintiere verursacht werden, nicht versichert. Darum bietet die Deutsche Familienversicherung (DFV) zwei besonders günstige und leistungsstarke Tarife für eine Pferdehaftpflichtversicherung und für eine Hundehaftpflichtversicherung an.

Die DFV Pferdehaftpflichtversicherung

Nach Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterliegt jeder Pferdebesitzer oder Pferdehalter einer Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Pferdebesitzer oder Pferdehalter für alle Schäden haftet, die sein Pferd einer anderen Person oder fremden Sachen zugefügt hat. Die Gefährdungshaftung tritt auch dann ein, wenn den Pferdebesitzer oder Pferdehalter keine Schuld an dem Schaden trifft, zum Beispiel, weil sich ein Tierpfleger oder ein Tierhüter zum Zeitpunkt des Schadens um das Tier gekümmert hat. Damit die Pferdehaftpflichtversicherung der DFV in Anspruch genommen werden kann, ­dürfen der Tierpfleger oder der Tierhüter aber nicht gewerbsmäßig tätig sein. Wie bei anderen Haftpflichtversicherungen auch wehrt die Pferdehaftpflichtversicherung unberechtigte Schadenersatzforderungen ab und leistet nur bei berechtigten Forderungen. Durch die Pferdehaftpflichtversicherung der DFV sind alle durch das Pferd verursachten Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abgesichert. Auch Fremdreiter, Gastreiter, Flurschäden, Deckschäden, private Kutschfahrten, private Schlittenfahrten, die Teilnahme an Reitturnieren und die Teilnahme an Fahrtturnieren sind über die Pferdehaftpflichtversicherung der DFV mitversichert. Dabei kann sich der Pferdebesitzer oder Pferdehalter auch bis zu drei Jahre im Ausland, außer in den USA und in Kanada, aufhalten.

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Die DFV Hundehaftpflichtversicherung

Auch ein Hund kann Schäden an Personen oder an Sachen oder einen Vermögensschaden verursachen. Darum ist es sehr wichtig, dass jeder Hundebesitzer über eine umfassende Hundehaftpflichtversicherung verfügt, wie sie zum Beispiel von der Deutschen Familienversicherung (DFV) angeboten wird. In einigen deutschen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung sogar Pflicht für jeden Hundebesitzer. Durch die Hundehaftpflichtversicherung der DFV ist nicht nur der Hundehalter versichert, sondern auch jede Person, die er mit dem Hüten des Hundes beauftragt. Dabei ist die Versicherung in ganz Europa, in der Türkei und in Israel gültig. So kann der Hund auch unbesorgt mit auf Reisen genommen werden. Durch die hohe Versicherungssumme von 12 Millionen Euro sind auch schwerwiegende Unfälle, zum Beispiel im Straßenverkehr, abgedeckt. Über die Hundehaftpflichtversicherung der DFV können fast alle Hunderassen versichert werden, es sind aber Kampfhunde, Jagdhunde mit einer separaten Jagdhaftpflichtversicherung sowie Hunde mit einer gesetzlichen Pflichtversicherung ausgenommen.

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