
KFZ Versicherungen, Versicherungswechsel und Stichtagregelung
11.10.2012 – Um ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen zu dürfen, ist es notwendig, eine KFZ Versicherung zu besitzen. Diese besteht aus einer Haftpflichtversicherung, die vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben ist, sowie einer optionalen Kaskoversicherung, die jedoch ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden sollte.
Die KFZ Haftpflicht schützt den Autofahrer vor allen Schäden, die er selbst Dritten zufügt. Da gerade hierbei häufig Personenschäden passieren, ist es wichtig, auf eine möglichst hohe Deckungssumme zu achten, damit Schadensersatzansprüche ausreichend abgesichert sind. Denn Schäden, die im Straßenverkehr geschehen, können sehr schnell die Millionenhöhe erreichen und würden für den Fahrzeughalter einen finanziellen Ruin bedeuten. Damit das eigene Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden kann, ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mittels einer Deckungskarte zu erbringen.
Die Kaskoversicherung wird zwischen einer Voll- sowie Teilkasko unterteilt. Sie deckt die Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen können und bietet dem Autofahrer einen wirtschaftlichen Schutz. Der Fahrzeughalter kann dabei auswählen, ob und in welcher Höhe er eine Selbstbeteiligung abschließen möchte, die sich dann positiv in den Beiträgen auswirkt. Welche Kasko ausgewählt wird, hängt vom Alter sowie dem Zeitwert des Wagens ab. Bei Vollkasko ist jedoch automatisch die Teilkasko integriert. Zu den Versicherungsleistungen der Teilkasko gehören unter anderem Wildschäden, Glasbruch, Elementarschäden oder Diebstahl. Vollkasko deckt die Schäden am eigenen Fahrzeug, die selbstverschuldet durch einen Unfall entstehen. Ebenso sind mutwillige Handlungen fremder Personen, welche das Fahrzeug beschädigen oder zerstören, abgesichert. Liegt jedoch ein grober Vorsatz des Fahrzeughalters vor, dann hat er keinerlei Versicherungsschutz zu erwarten. Hierzu zählt beispielsweise die Trunkenheit am Steuer. Weiterhin erfolgt keine Leistungsübernahme bei einem Fahrzeug, das nicht verkehrssicher ist.
Wer zu einer günstigeren KFZ Versicherung wechseln möchte, sollte den jährlichen Stichtag 30.11. im Auge behalten. Bis zu diesem Datum muss das schriftliche Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingegangen sein. Um notfalls den Beweis antreten zu können, dass das Schreiben rechtzeitig versandt wurde, sollte die Kündigung per Einschreiben an das Unternehmen verschickt werden. Allerdings ist es vor der Kündigung notwendig, dass bereits die Deckungszusage eines anderen Versicherers besteht, damit keine Lücke im Versicherungsschutz besteht. Außerplanmäßige Kündigungen können durch einen Fahrzeugwechsel, durch eine Ab- und wieder Anmeldung sowie durch Beitragserhöhungen im laufenden Versicherungsjahr durchgeführt werden.
Durch zahlreiche Änderungen zum 01. Januar 2013 kann ein Versicherungswechsel besonders wichtig werden, denn etwa die Hälfte aller zugelassenen Fahrzeuge werden in neue Typklassen eingestuft, so dass sich dies deutlich auf die Haftpflicht- sowie Kasko auswirken wird. Ebenso wird das Alter des Versicherungsnehmers zukünftig eine Rolle bei der Berechnung der Beiträge spielen.



