Korruption & Bestechlichkeit im Gesundheitswesen – Kavaliersdelikt oder Straftat ?

Korruption & Bestechlichkeit im Gesundheitswesen – Kavaliersdelikt oder Straftat ?07.02.2013 – Korruption sowie Bestechlichkeit im Gesundheitswesen erhitzen nicht erst seit neuestem die Gemüter. Vielmehr handelt es sich um ein immer noch brandaktuelles Thema, welches bereits seit einigen Jahren für genügend Gesprächsstoff sorgt. Hierbei geht es darum, dass Ärzte von Pharmaunternehmen jeglicher Art Gegenleistungen erhalten, wenn sie ihren Patienten die Medikamente des jeweiligen Unternehmens verordnen. Damit ist der grundsätzliche erst einmal der Tatbestand der Korruption und Bestechlichkeit erfüllt. Allerdings sieht der Bundesgerichtshof dies ein wenig anders.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes im Juni 2012

Im Juni 2012 erließ der Bundesgerichtshof ein Urteil, das aussagt, dass sich die Vertragsärzte, die nach dieser Vorgehensweise handeln, nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen würden. Natürlich stieß das Urteil, welches durch den Großen Strafsenat entschieden wurde, bei den Ärzten auf großen Beifall. Die Richter gaben jedoch zu, dass es sich um ein sogenanntes, korruptes Verhalten handeln würde, welches laut dem geltenden Recht jedoch nicht strafbar ist. Letztendlich schob der Bundesgerichtshof die Verantwortung von sich auf den Gesetzgeber, wenn diese Anwendungsweise grundsätzlich unterbinden werden soll und Korruption und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen als strafwürdig anzusehen sind, was dann mit einer entsprechenden strafrechtlichen Verfolgung zu ahnden wäre.

Hintergründe & Paragraphen – das Recht ist auf Seiten der Ärzte und Pharmafirmen

Der Hintergrund, warum dieses Urteil durch die Richter gefällt werden musste, liegt darin, dass die niedergelassenen Ärzte weder Amtsträger noch Beauftragte der Krankenkassen sind. Die Paragraphen 332 StGB sowie 299 StGB richten sich aber genau an die speziellen Personenkreise. Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes ist dies allerdings nicht auf die Ärzte zutreffend. Dies ist auch der Grund weshalb die Pharmaunternehmen ebenfalls ungestraft bleiben.

Seit der Urteilsverkündung schlägt das Thema hohe Wellen, und das nicht nur in der Bevölkerung. Vielmehr beschäftigen sich ebenfalls die Politiker damit, über gesetzliche Regelungen zu diskutieren. So stellte schon kurz nach dem Urteil die Opposition ganz treffend fest, dass es sich bei Bestechlichkeit und Bestechung auf beiden, medizinischen Seiten keineswegs um ein Kavaliersdelikt handelt, welches man ungestraft dulden könnte. Denn immerhin handelt es sich um eine enorme Lücke im Strafrecht, die schnellstmöglich zu schließen sei. Diese Auffassung teilen auch die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Änderung der Rechtslage noch völlig unklar

Aktuell wird dieses brisante Thema im Bundestag heiß diskutiert. Laut dem Bundesgesundheitsminister wird derzeit geprüft, welche Handlungen als sinnvoll erachtet werden können. Hierbei sind natürlich auch die Ärzte und Krankenkassen gefordert, anhand ihrer Erfahrungen, mithelfend tätig zu sein. In jedem Fall sind sich die Politiker dahingehend einig, dass die Korruption und Bestechlichkeit dauerhaft dazu führen wird, dass bei den angedachten medizinischen Leistungen nicht immer das Wohl des Patienten im Vordergrund steht. Wann es jedoch eine eindeutige Änderung im Gesetz geben wird, ist noch völlig unklar.

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