Mediation statt Prozess – wer profitiert eigentlich wirklich davon?
23.04.2013 – Eine Rechtsstreitigkeit vor Gericht austragen, das kann lange dauern und dazu viel Geld kosten. Rechtsschutzversicherungen sehen es deshalb gerne, wenn ihre Kunden eine Mediation in Anspruch nehmen. Eine solche Vermittlerlösung kann gute Vorteile bringen, jedoch nur dann, wenn das Kräfteverhältnis der Parteien in etwa ausgewogen ist.
Viele Deutsche nehmen inzwischen die Hilfe eines Mediators, das ist ein professioneller Streitschlichter, in Anspruch. Das freut nicht nur Gerichte, sondern auch Rechtsschutzversicherungen. Denn so eine Vermittlung geht in aller Regel schneller und kostet weniger als ein Prozess. Die meisten Rechtsschutzversicherungen bieten daher nach den Angaben vom Branchenverband GDV die Mediation als Möglichkeit an. Viele Kunden seien froh darüber, so der GDV.
Nach den Informationen des Bundesverbandes Mediation gibt es inzwischen etwa 50000 Mediatoren in Deutschland – mit steigender Tendenz. Viele der Mediatoren sind Psychologen oder Juristen. Besonders Rechtsschutzversicherungen bringen immer mehr dieser Vermittler zum Einsatz. Sie bieten sowohl die klassische Form an, bei der sich die Parteien mit dem Mediator treffen und nach einer Lösung suchen als auch eine Mediation per E-Mail oder Telefon (“Shuttle-Mediation”). Der Mediator spricht mit dem Kunden und mit dessen Kontrahenten und unterbreitet im Anschluss daran einen Kompromissvorschlag. Im Idealfall ist der Streit nach ein paar Telefonaten beendet.
Bei kleinen Nachbarschaftsscharmützeln ist die Shuttle-Methode durchaus sinnvoll. Jedoch bei Streitigkeiten am Arbeitsplatz oder bei einem Streit um die Mietwohnung ist die Sache etwas kritischer zu sehen. Denn gegebenenfalls kann eine Vereinbarung von großer Tragweite geschlossen werden, ohne dass einer der beiden Beteiligten sich darüber im Klaren ist. Anders als bei der klassischen Mediation wird den Betroffenen nicht nahegelegt, anwaltlichen Rat einzuholen, um die Folgen eines Kompromisses zu beleuchten.
Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) jedoch stellt fest, dass der Kunde im Schadensfall auf anwaltlichen Rat Anspruch hat.
Der Kunde bekommt auch nicht unbedingt eine gute Mediation. Zudem sind es nicht die Parteien, die eine Lösung erarbeiten, sondern der Vermittler. Bei kleinen Streits kann eine Schlichtung Sinn ergeben, wenn die Beteiligten auf Augenhöhe stehen. Doch wenn die Gewichtung ungleich verteilt ist, wenn etwa der Gegner eine Behörde oder ein großes Unternehmen ist, eignet sich eine Mediation nicht.
Wer also von seiner Versicherung eine Mediation angeboten bekommt, sollte sich vor allem in schwierigeren Fällen an einen Anwalt wenden und nicht sofort das Mediationsangebot annehmen. Es sollte außerdem der Mediator frei gewählt werden können, was bei Versicherungsgesellschaften, die die Kosten dafür tragen, nicht unbedingt gewährleistet ist.
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